Reinigungsleistungen sind oftmals anspruchsvoll und schützen häufig sogar die Umwelt. Wie etwa die Beseitigung einer Ölspur. Auch schadet ausgelaufenes Öl nicht nur der Natur, sondern stellt auch für Menschen eine Gefahr dar, die zu Fuß, mit dem Pkw oder dem Motorrad auf dem schmierigen Film ausrutschen können.
Ölspuren entstehen auf Straßen, Gehwegen, Parkplätzen, in Garagen, Tiefgaragen oder Parkhäusern. Häufig kümmert sich die Feuerwehr mittels professioneller Straßensperre und einem Ölbindemittel um die Beseitigung einer Ölspur. Somit leistet sie der Polizei Amtshilfe. Die Verantwortung, im öffentlichen Raum Ölflecken zu entfernen, liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger, etwa der Bund, das Land, der Kreis oder die Kommune. Haftbar gemacht wird der Verursacher, also in aller Regel der Fahrzeughalter. Gemäß Straßenverkehrsgesetz besteht gegen ihn ein Schadenersatzanspruch durch den Straßenbaulastträger. Das hört sich schlimmer an, als es ist: Denn da der Schaden, also die Ölspur, durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist, werden die Kosten für die Ölspurbeseitigung von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Doch Vorsicht: Falls Sie sich nicht um die Beseitigung auslaufender Kraftstoffe aus Ihrem Fahrzeug kümmern, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld drohen.
Eine fachgerechte Ölspurbeseitigung bedeutet, dass auf die Ölflecken ein Bindemittel aufgetragen wird, dass das Öl aufnimmt. Danach wird das Bindemittel entfernt. In privaten Bereichen wie Garagen oder auf Parkplätzen kann dann beispielsweise eine Reinigungsfirma verbleibende Ölflecken professionell entfernen.
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