Betriebliche Unterweisungen oder auch Arbeitsschutzbelehrungen sind Informationen, Erläuterungen und Anweisungen, die Mitarbeitern in Gesprächen und bei Workshops nahe gebracht werden. Manchmal wird in der Praxis auch an einem Objekt etwas erklärt oder umgesetzt, beispielsweise, wenn es um die Funktionsweise eines neuen Arbeitsgerätes geht. In unserem Reinigungsunternehmen in München finden Unterweisungen in all unseren Arbeitsbereichen, zum Beispiel Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Büroreinigung, Praxisreinigung und in vielen weiteren statt. In kleinen Teams werden unsere Angestellten regelmäßig geschult und für ihren Aufgabenbereich fit gemacht.
Die Arbeitsschutzbelehrungen dienen dazu, die Mitarbeiter bestmöglich zu schulen, sie für mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz zu sensibilisieren und aufzuzeigen, wie Gefahren im Idealfall von vornherein vermieden oder abgewehrt werden können.
Es gibt in der Regel drei Anlässe, wann eine Unterweisung erforderlich ist:
1. Die Erstunterweisung: Sie erfolgt, wenn jemand neu in den Betrieb eingestellt wurde und in seinen jeweiligen Arbeitsbereich eingewiesen wird oder für alle Mitarbeiter, sofern zum Beispiel ein neues Arbeitsgerät, eine neue Maschine oder eine neue Technologie eingesetzt wird.
2. Die Wiederholungsunterweisung: Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt werden, damit das Wissen im Umgang mit Arbeitssituationen und Ausstattung aufgefrischt wird.
3. Eine Unterweisung aus einem besonderen Grund: Nach einem Unfall, falls beinahe etwas passiert ist oder falls sich eine verbesserungswürdige Situation aufgetan hat, sollten die Mitarbeiter zu neuen Arbeitsverhältnissen unterwiesen werden.
Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Mitarbeiter zu unterweisen. Diese Aufgabe kann an direkte Vorgesetzte der Angestellten abgegeben werden. Was in der Regel sinnvoll ist, denn der Vorgesetzte kennt die Arbeitssituation und somit auch potenzielle Gefahrenquellen am besten – jedoch liegt die Verantwortung stets beim Unternehmer selbst. Wichtig ist zudem, dass Unterweisende über entsprechende Qualifikationen verfügen. Ergänzend tätig sein können stets auch beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt.
Neben den Unterweisungen sollten im Bereich Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung noch die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisungen erwähnt werden: Die Gefährdungsbeurteilung ist eine (oder mehrere) fortgeschriebene Dokumentation, die hinsichtlich Schutz, Sicherheit und potenziellen Gefahren für Transparenz sorgt und sogar Möglichkeiten der Prozessoptimierung aufzeigen kann. Betriebsanweisungen helfen den Mitarbeitern wie kurze Bedienungsanleitungen mit Informationen zum jeweiligen Produkt, Gerät oder einer bestimmten Arbeitssituation.
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